DSL kündigen 03/2026: Fristen, Vorlage und was zu beachten ist
Eine DSL-Kündigung ist in der Regel unkompliziert, wenn man die Fristen kennt und den richtigen Zeitpunkt wählt. Diese Seite erklärt, wann und wie du deinen DSL-Vertrag kündigen kannst, wann ein Sonderkündigungsrecht greift und was beim Wechsel zu einem neuen Anbieter zu beachten ist.
Kündigungsfristen: Was gilt?
Die meisten DSL-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Wer diese Frist verpasst, verlängert den Vertrag, aber: Seit der TKG-Reform 2021 gilt für alle Neuverträge, dass sich ein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur noch monatlich verlängert, nicht mehr um weitere 12 Monate. Das macht das Verpassen der Frist weniger folgenreich als früher.
Konkret: Läuft dein 24-Monats-Vertrag am 30. April aus, musst du spätestens am 31. März kündigen. Verpasst du das, läuft der Vertrag monatlich weiter und du kannst mit einem Monat Frist zum nächsten möglichen Termin kündigen.
So kündigst du deinen DSL-Vertrag
Schriftlich kündigen: Per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Brief mit Einwurfeinschreiben. Beide Wege sind nachweisbar, das ist wichtig falls es später Streit über den Zugang gibt.
Was in die Kündigung gehört: Dein vollständiger Name, Adresse, Kundennummer (steht auf der Rechnung), Vertragsnummer, der gewünschte Kündigungstermin und eine klare Aussage dass du den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst.
Bestätigung anfordern und aufheben: Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Bewahre diese auf, sie ist dein Nachweis, dass die Kündigung eingegangen ist.
Tipp: Viele neue Anbieter übernehmen die Kündigung beim Altanbieter im Rahmen eines Wechselservices. Das ist praktisch, aber eigene Kontrolle schadet nicht, lieber selbst nachhaken ob die Bestätigung eingetroffen ist. Mehr zum Anbieterwechsel.
Neuen Anbieter vor der Kündigung vergleichen
Wer kündigt, sollte wissen wohin er wechselt. PLZ eingeben und direkt sehen, welche Tarife an der eigenen Adresse buchbar sind.
Sonderkündigungsrecht: Wann ist Kündigung vor Fristende möglich?
Preiserhöhung: Erhöht der Anbieter den Preis ohne vertragliche Grundlage einseitig, entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Frist zur Ausübung beträgt in der Regel drei Monate nach Bekanntgabe der Erhöhung.
Dauerhaft schlechte Leistung: Wird die vertraglich zugesicherte Mindestgeschwindigkeit dauerhaft nicht erreicht und ist das mit Messungen über den Bundesnetzagentur-Breitbandmesser dokumentiert, kann das ein Sonderkündigungsrecht begründen. Mehr zu DSL-Störungen und Rechten.
Umzug: Wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist oder dieselbe Technologie nicht anbieten kann, haben viele Anbieter Sonderregelungen. Individuell mit dem Anbieter klären. Mehr zu Internet beim Umzug.
Technologieumstellung: Wenn der Anbieter die Infrastruktur wechselt und der bestehende Anschluss damit nicht mehr betrieben werden kann, entsteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Was kostet eine vorzeitige Kündigung?
Eine Kündigung außerhalb der regulären Laufzeit ohne Sonderkündigungsrecht kann mit Kosten verbunden sein. Manche Anbieter berechnen eine Auflösungsgebühr oder die verbleibenden Monatsbeiträge anteilig. Das ist rechtlich aber nicht unbegrenzt möglich, der Anbieter muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Im Zweifel einen Verbraucherrechts-Anwalt oder Mieterverein kontaktieren.
Router zurückschicken nach der Kündigung
Wenn der Router vom Anbieter gemietet oder als Teil des Vertrags bereitgestellt wurde, muss er nach Vertragsende zurückgeschickt werden. Fristen dafür sind meist 2–4 Wochen nach Vertragsende. Rücksendung per versichertem Paket mit Sendungsnachweis ist empfehlenswert, Verluste gehen sonst zulasten des Kunden. Einige Anbieter stellen ein Rücksendeetikett zur Verfügung.