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DSL-Störung, was jetzt zu tun ist

DSL-Störungen 03/2026, melden, Rechte kennen, Konsequenzen ziehen

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Eine DSL-Störung kann jeden treffen, und dann ist es gut, die eigenen Rechte zu kennen. Diese Seite erklärt, was bei einer Störung zu tun ist, welche Fristen gelten, was Anbieter leisten müssen und wann eine dauerhaft schlechte Verbindung zum Sonderkündigungsrecht führen kann.

Was tun bei einer DSL-Störung?

Router neu starten: Klingt banal, löst aber einen überraschend hohen Anteil der Verbindungsprobleme. Stecker ziehen, 30 Sekunden warten, neu starten. Danach 2–3 Minuten warten bis die Verbindung wieder aufgebaut ist.

Kabel prüfen: Telefonkabel locker? Splitter defekt? Besonders bei älteren Installationen lohnt ein kurzer Blick auf die physischen Verbindungen zwischen Telefondose und Router.

Störungshotline anrufen oder Störung online melden: Wenn Neustart und Kabelcheck nichts bringen, ist die Störungsmeldung beim Anbieter der nächste Schritt. Alle großen Anbieter haben eine Entstörungs-Hotline und bieten Online-Meldungen an. Datum und Uhrzeit der Meldung notieren, das ist relevant für etwaige spätere Ansprüche.

Störungs-Ticker prüfen: Manche Anbieter haben öffentliche Statusseiten oder Social-Media-Kanäle auf denen bekannte Störungen kommuniziert werden. Das spart manchmal den Hotline-Anruf.

Welche Entstörungsfristen gelten?

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet Anbieter zur Entstörung, konkrete gesetzliche Fristen auf die Tag und Stunde genau gibt es aber nicht. In der Praxis gilt: für eine einfache Leitungsstörung ohne Techniker-Einsatz arbeiten Anbieter oft innerhalb von 24–72 Stunden. Störungen die einen Techniker vor Ort erfordern, können länger dauern, mehrere Tage bis über eine Woche sind bei komplexen Fällen realistisch.

In Verträgen sind manchmal Service Level Agreements (SLAs) vereinbart, die Entstörungszeiten garantieren, typisch bei Geschäftskunden. Im Privatkundenbereich gibt es meist keine vertraglichen Fristen, nur gesetzliche Pflicht zur zügigen Entstörung.

Gutschrift bei Ausfällen

Seit der TKG-Reform 2021 haben Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf automatische Gutschrift wenn der Internetzugang vollständig ausfällt. Ab dem zweiten Tag eines kompletten Ausfalls gibt es pro Tag eine Gutschrift in Höhe eines Achtels der monatlichen Grundgebühr. Der Anbieter muss die Gutschrift aktiv gewähren, du musst sie nicht separat beantragen, wenn du den Ausfall gemeldet hast.

Dauerhaft schlechte Verbindung: Wann greift das Sonderkündigungsrecht?

Wenn der Anbieter die vertraglich zugesicherte Mindestgeschwindigkeit dauerhaft nicht erreicht und das nachgewiesen werden kann, kann das ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen. Die Voraussetzungen sind konkret: der Nachweis muss über den offiziellen Breitbandmesser der Bundesnetzagentur (breitbandmessung.de) erbracht werden, über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen mit mehreren Messungen pro Tag zu verschiedenen Tageszeiten. Mehr zum richtigen Speedtest.

Mit dieser Dokumentation wendet man sich zunächst schriftlich an den Anbieter. Bleibt die Abhilfe aus, kann man das Sonderkündigungsrecht geltend machen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Mehr zum Anbieterwechsel.

Alternativen vergleichen

Wenn die Störungen beim aktuellen Anbieter regelmäßig auftreten oder dauerhaft schlechte Leistung geliefert wird, lohnt der Blick auf Alternativen.

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Häufige Fragen zu DSL-Störungen

Was tun wenn das Internet ausgefallen ist?
Erst Router neu starten und Kabel prüfen. Wenn das nichts hilft, beim Anbieter eine Störung melden, per Hotline oder Online-Formular. Datum und Uhrzeit der Meldung notieren. Bei vollständigem Ausfall läuft ab dem zweiten Tag automatisch eine Gutschrift an.
Welcher Anbieter hat die wenigsten Störungen?
Belastbare bundesweite Vergleiche zur Störungshäufigkeit gibt es kaum, die Netzqualität ist regional sehr unterschiedlich. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Rahmen des Breitbandatlas einige Qualitätsdaten. Für die eigene Adresse ist relevant, welche Technologie verfügbar ist: Glasfaser ist strukturell stabiler als Kupfer-DSL.
Bekomme ich Geld zurück wenn das Internet ausgefallen ist?
Ja, seit TKG-Reform 2021: Ab dem zweiten Tag eines vollständigen Ausfalls gibt es automatisch eine tägliche Gutschrift von einem Achtel der monatlichen Grundgebühr. Voraussetzung ist, dass die Störung beim Anbieter gemeldet wurde.
Kann ich wegen schlechtem Internet den Vertrag kündigen?
Wenn die vertraglich zugesicherte Mindestgeschwindigkeit dauerhaft unterschritten wird, kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen. Dafür müssen Messungen über den Bundesnetzagentur-Breitbandmesser dokumentiert werden. Dann schriftlich beim Anbieter reklamieren, bleibt die Reaktion aus, kann das Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden.
Wie lange darf eine DSL-Störung dauern?
Das TKG schreibt keine exakte Stundenzahl vor. Im Privatkundenbereich sind 1–3 Tage für einfache Störungen üblich, bei Techniker-Einsatz kann es länger dauern. Ab dem zweiten Tag eines vollständigen Ausfalls gibt es eine gesetzliche Gutschrift.

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