Internet für Mieter 03/2026: Rechte, Glasfaser im Miethaus und Anbieter
Mieter haben beim Thema Internet einige spezifische Fragen: Wer legt den Anschluss in die Wohnung? Was ist mit der Kabelgebühr? Kann der Vermieter Glasfaser blockieren? Diese Seite erklärt die wichtigsten Punkte zum Thema Internet im Mietverhältnis, sachlich und ohne Rechtsberatung zu sein.
Hinweis: Die folgenden Informationen sind allgemeine Orientierungshilfen, kein Ersatz für rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitigkeiten mit dem Vermieter empfiehlt sich der Kontakt zu einem Mieterverein oder Rechtsanwalt.
Wer legt Internet in die Wohnung?
Beim DSL-Anschluss über das Telekom-Netz ist der Zugang zur Telefondose in der Wohnung Voraussetzung. Diese Dose ist in den meisten Mietwohnungen bereits vorhanden. Der Mieter schließt selbst einen Vertrag mit einem Internetanbieter ab und bekommt den Anschluss ohne weitere Einbindung des Vermieters geschaltet, der Telekom-Netzzugang liegt außerhalb der Wohnung in der Infrastruktur.
Bei Glasfaser kann es anders aussehen: Wenn für einen FTTH-Anschluss (Glasfaser direkt in die Wohnung) neue Leitungen im Haus verlegt werden müssen, sind Arbeiten in der Immobilie notwendig. Dafür braucht der Anbieter Zutritt zum Gebäude und in manchen Fällen die Zustimmung des Vermieters.
Muss der Vermieter Glasfaser genehmigen?
Seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) 2021 hat sich die Rechtslage für Mieter verbessert. Grundsätzlich dürfen Mieter eine Glasfaserinstallation verlangen und Vermieter können das nicht mehr ohne Weiteres pauschal verweigern. Gleichzeitig muss die Installation schonend erfolgen und darf keine unverhältnismäßigen Schäden an der Immobilie verursachen.
In der Praxis läuft Glasfaserausbau im Mehrfamilienhaus häufig über Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Viele Wohnungsgesellschaften kooperieren aktiv mit Glasfaseranbietern, weil ein moderner Internetanschluss die Attraktivität der Wohnung steigert.
Die Kabelgebühr: Was hat sich geändert?
Bis Ende 2024 konnten Vermieter die Kosten für einen Kabel-TV-Anschluss über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen, auch auf solche, die diesen Anschluss nicht nutzten. Das war die sogenannte Nebenkostenprivilegierung für Kabelanschlüsse.
Diese Regelung ist seit dem 1. Juli 2024 weggefallen. Seitdem können Vermieter Kabel-TV-Kosten nicht mehr über die Nebenkosten umlegen. Mieter zahlen nur noch, wenn sie einen solchen Anschluss selbst buchen. Wer also keinen Kabel-TV-Anschluss möchte, muss ihn seitdem nicht mehr über die Nebenkosten mitfinanzieren.
Anbieter nach PLZ vergleichen
Welche Anbieter und Technologien an der eigenen Adresse buchbar sind, zeigt die PLZ-Prüfung. Manche Anbieter sind direkt buchbar, andere bauen in Kooperation mit dem Vermieter aus.
Was tun wenn der Vermieter Glasfaser blockiert?
Wenn ein Glasfaseranbieter in der Region ausbaut und der Vermieter die Installation ohne triftigen Grund verweigert, gibt es seit der TKG-Reform 2021 stärkere Rechte für Mieter. In solchen Situationen ist zunächst das Gespräch mit dem Vermieter sinnvoll, oft liegt kein grundsätzlicher Widerstand vor, sondern fehlende Information oder bürokratische Verzögerungen.
Wenn das nicht weiterhilft, kann ein Mieterverein oder ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt einschätzen, welche Möglichkeiten konkret bestehen. Die Rechtslage hat sich zugunsten der Mieter entwickelt, die konkreten Möglichkeiten hängen aber vom Einzelfall ab.
Internet im Mietvertrag, was darf drin stehen?
Manche Mietverträge enthalten Klauseln über die Telekommunikationsinfrastruktur, zum Beispiel die Verpflichtung, einen bestimmten Kabelanbieter zu nutzen, oder Einschränkungen bezüglich der Installation eigener Antennen oder Leitungen. Seit dem Wegfall der Nebenkostenprivilegierung haben sich manche dieser Klauseln rechtlich verändert. Im Zweifelsfall einen Mieterverein konsultieren.