Glasfaser lahmt? So messen Sie nach und setzen Ihre Rechte durch
Sie haben einen Glasfaseranschluss gebucht, aber die Geschwindigkeit entspricht nicht den Zusagen? Das ist frustrierend und häufiger, als viele denken. Das Gute: Sie sind nicht hilflos. Mit den richtigen Messmethoden und Kenntnissen Ihrer Rechte können Sie nachweisen, wo das Problem liegt, und den Anbieter zur Verantwortung ziehen.
Die richtige Messung: Basis für alle weiteren Schritte
Bevor Sie den Anbieter kontaktieren, müssen Sie objektiv nachweisen, dass die Geschwindigkeit nicht stimmt. Eine einzelne Messung mit dem Smartphone im WLAN ist dafür nicht aussagekräftig genug. Schließen Sie stattdessen einen Computer direkt per Netzwerkkabel (Ethernet) an den Router an. WLAN-Verbindungen sind anfällig für Störungen und zeigen oft niedrigere Geschwindigkeiten, auch wenn die Leitung selbst in Ordnung ist.
Führen Sie mehrere Messungen an verschiedenen Tageszeiten durch. Nutzen Sie dafür Webseiten, die Ihre Download- und Upload-Geschwindigkeit kostenlos testen. Die Messwerte können je nach Tageszeit um 10 bis 15 Prozent schwanken, weshalb Sie einen Durchschnittswert bilden sollten. Notieren Sie alle Ergebnisse mit Datum und Uhrzeit. Diese Dokumentation ist Ihre Versicherungspolice für später.
Verbraucherschutzrechtliche Ansprüche richtig einordnen
Nach aktueller Rechtslage hat der Anbieter typischerweise eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit zu erbringen, die im Vertrag festgehalten ist. Liegt Ihre tatsächliche Leistung dauerhaft unter 90 Prozent der beworbenen Geschwindigkeit, ist das in der Regel ein erheblicher Mangel. Das ist wichtig: Die Bundesnetzagentur hat klare Schwellwerte definiert, an denen sich auch Gerichte orientieren.
Sie haben dann zunächst das Recht, den Mangel schriftlich zu rügen und dem Anbieter eine angemessene Frist zur Besserung zu setzen. Je nach Vertrag liegt diese Frist typischerweise zwischen zwei und vier Wochen. Während dieser Zeit sollte der Anbieter aktiv werden, um das Problem zu diagnostizieren und zu beheben. Dokumentieren Sie diese Kommunikation akribisch. Jede E-Mail, jede Datum und jeder Telefonanruf (mit Uhrzeit und Gesprächspartner) zählt später vor Gericht.
Wenn der Anbieter nicht reagiert: Eskalationen richtig nutzen
Reagiert der Anbieter auf Ihre schriftliche Rüge nicht angemessen oder bleibt die Geschwindigkeit weiterhin niedrig, können Sie nach aktueller Rechtslage eine Mängelbeseitigung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt bedeutet: Sie können den Vertrag beenden, ohne Strafgebühren zu zahlen. In manchen Fällen steht Ihnen auch eine Entschädigung zu, etwa in Form von Zahlungsreduktion für die Zeit, in der der Anschluss nicht funktionsfähig war.
Bevor Sie juristisch vorgehen, empfiehlt sich oft ein Schritt zur Verbraucherzentrale oder einem Schlichtungsverfahren. Viele Bundesländer haben Schlichtungsstellen für Telekommunikationsfragen. Diese sind kostenlos oder kostengünstig und helfen Ihnen, außergerichtlich eine Einigung zu erreichen. Der Anbieter muss sich typischerweise an solche Schlichtungsverfahren beteiligen. Ein Erfolg vor der Schlichtungsstelle ist nicht bindend, signalisiert dem Anbieter aber, dass Sie es ernst meinen.
Technische Ursachen: Wo liegt das Problem wirklich?
Manchmal liegt die Schuld nicht beim Anbieter, sondern bei Ihrer hauseigenen Installation. Ein defektes Netzwerkkabel, ein überalterter Router oder Interference im WLAN können die Geschwindigkeit deutlich bremsen. Bevor Sie eskalieren, lassen Sie sich vom Anbieter einen Techniker zur Überprüfung schicken. Der kann von außen messen, ob das Signal am Hausanschluss die beworbene Qualität hat. Stimmt es dort, liegt der Fehler in Ihrer Verantwortung. Stimmt es nicht, trägt der Anbieter die Verantwortung für die Reparatur.
Holen Sie sich im Zweifelsfall eine unabhängige technische Stellungnahme. Manche IT-Dienstleister können eine detaillierte Netzwerk-Diagnose erstellen, die vor Gericht als Beweis gilt. Das kostet Geld, kann sich aber rechnen, wenn Sie später Ansprüche durchsetzen möchten. Die Kosten für diese Diagnose können Sie typischerweise als Schadensersatz vom Anbieter zurückfordern, wenn dieser Verursacher des Mangels ist.
Auf der Startseite können Sie mit Adresse oder PLZ prüfen, welche Technik an Ihrem Standort möglich ist.