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Kontobetrug und Kreditkartenbetrug: So wehren Sie sich

Stand: April 2026
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Redaktion internet-verfuegbarkeit.de

Betrüger nutzen immer raffiniertere Methoden, um an Bankdaten zu gelangen und Konten zu plündern. Banken kennen diese Angriffsmuster längst, schützen ihre Kunden aber oft unzureichend und schieben den Schaden dann den Betroffenen zu. Wer Betrug entdeckt, kann sich jedoch wehren, mit den richtigen Schritten und dem nötigen Durchhaltevermögen.

Schnell handeln: Die ersten 24 bis 48 Stunden zählen

Jede Minute zählt nach der Entdeckung eines Betrugs. Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und teilen Sie die unberechtigte Transaktion mit. In der Regel müssen Sie dies telefonisch tun, um die Sperrung einzuleiten. Die Bank ist verpflichtet, verdächtige Zahlungen zunächst zu blockieren und eine Rückbuchung einzuleiten, allerdings nur, wenn Sie nachweisen können, dass die Transaktion nicht von Ihnen stammt.

Lassen Sie sich die Meldung des Betrugs schriftlich bestätigen und notieren Sie alle Namen und Zeiten der Gespräche mit der Bank. Diese Dokumentation wird später wichtig, falls die Bank die Rückerstattung ablehnt. Auch eine sofortige Anzeige bei der Polizei ist ratsam, auch wenn diese oft nur registrierend tätig wird. Die Anzeigenummer erhöht Ihre Glaubwürdigkeit gegenüber der Bank.

Beweislast umkehren: Das Rückbelastungsrecht nutzen

Die Banken sprechen gerne von Kulanz, wenn sie Betroffenen ihr Geld zurückgeben. Das ist aber kein Gnadenakt, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Nach geltendem Zahlungsverkehrsrecht haftet die Bank für unautorisierte Zahlungen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Transaktion nicht autorisiert haben. Sie müssen also nicht beweisen, dass Sie sicherheitsgerecht waren, die Bank muss nachweisen, dass Sie fahrlässig waren.

Viele Banken versuchen, diese Beweislast zu ignorieren und fordern Kunden auf, selbst zu erklären, wie der Betrug zustande kam. Hier sollten Sie deutlich bleiben: Sie autorisieren eine Zahlung oder Sie nicht. Was dazwischen liegt, ist Sache der Bank. Schreiben Sie Ihrem Institut ein klares Schreiben und beharren Sie auf Ihrem Rückbelastungsrecht. Nennen Sie das Datum, die Summe und die Transaktion, und dass Sie diese nicht autorisiert haben.

Falsche Schufa-Einträge korrigieren und löschen

Ein besonders tückisches Problem entsteht, wenn Betrüger nicht nur Ihr Konto leerräumen, sondern auch auf Ihren Namen Schulden aufbauen. Das passiert etwa bei Zahlungsausfällen durch unbefugte Abbuchungen oder bei Inkassoschreiben, die auf unerwünschte Zahlungen folgen. Diese Einträge können monatelang in Ihrer Kreditauskunft stehen und Ihre Bonität ruinieren.

Sie haben das Recht, jeden fehlerhaften Eintrag zu löschen. Die Auskunfteien müssen innerhalb von drei Wochen reagieren, wenn Sie eine Beschwerde einreichen. Fordern Sie zunächst Ihre Kreditauskunft an, kostenlos einmal pro Jahr, und überprüfen Sie alle Einträge genau. Sind Zahlungsausfälle oder Mahnungen dokumentiert, die auf den Betrug zurückgehen, schreiben Sie der Auskunftei und legen die Anzeige bei der Polizei sowie die schriftliche Bestätigung der Bank vor, dass es sich um Betrug handelt.

Schwieriger wird es, wenn die Bank behauptet, Sie seien schuld an dem Betrug. Dann müssen Sie eine Gegendarstellung einreichen und notfalls rechtliche Hilfe holen. Viele Verbraucherzentralen bieten kostenlose Erstberatungen an.

Inkassoschreiben anfechten und Abmahnkosten nicht zahlen

Nach betrügerischen Zahlungsausfällen landen Betroffene oft im Inkassoverfahren, mit Mahnschreiben, angedrohten Eintragungen und Kostenforderungen für Mahngebühren und Anwaltskosten. Das ist besonders demütigend, wenn Sie gar nicht der Schuldner sind, sondern das Opfer des Betrugs.

Widersprechen Sie energisch und schriftlich. Legen Sie der Inkassofirma mit Ihrem Schreiben bei: Kopie der Polizeianzeige, Kopie der schriftlichen Bestätigung der Bank, dass es sich um Betrug handelt, und eine klare Erklärung, dass Sie kein Geld schulden. Viele Inkassofirmen prüfen nicht genau nach und geben auf, wenn Sie mit Dokumenten konfrontiert werden. Zahlen Sie niemals unter Druck und unterschreiben Sie keine Schuldanerkennung.

Wenn die Mahnung unberechtig war, können Sie von der Inkassofirma Schadensersatz fordern. Auch Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte helfen kostenlos oder gegen geringe Gebühren bei solchen Fällen weiter.

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